Die druckfähige Version der AGB finden Sie HIER als PDF.

Die SkyDive-Hildesheim GmbH und der SkyDive-Hildesheim 2016 e.V. im folgenden SkyDive-Hildesheim mit Sitz Am Flugplatz 28, 31137 Hildesheim, bieten eine Vielzahl von Leistungen im Bereich des Fallschirmsportes an. Zu diesen Leistungen gehört die Durchführung von Absetzflügen für lizensierte Fallschirmspringer, die Ausbildung

zum Luftsportgeräteführer Fallschirm (Ausbildungskurs), sowie die Durchführung von Tandem-Fallschirmsprüngen.

 

Im Zusammenhang mit den Angebotenen Leistungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Vertragsabschluss

Mit der Buchung eines Tandemsprungs/Ausbildungskurses/Absetzfluges, im Folgenden „Leistung“ kommt ein Vertrag zwischen dem Tandemgast/Sprungschüler/Fallschirmspringer, im Folgenden „Kunde“ und SkyDive-Hildesheim zustande. Grundlage dieses Vertrages sind die jeweiligen Beschreibungen und Bedingungen der Leistung sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Buchung einer Leistung oder Anmeldung zur Selbigen gilt als verbindliche Anerkennung dieser Bedingungen. Im Falle einer telefonischen Buchung/Bestellung kommt der Vertrag unter Einbeziehung der AGB erst zu dem Zeitpunkt zustande, an dem der Kunde eine Bestellbestätigung oder einen Gutschein erhalten hat, denen die AGB in Textform beigefügt oder enthalten sind. Von den Beschreibungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zur wirksamen Einbeziehung der Schriftform.

 

§ 2 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, vorbehaltlich Änderungen, gültig ab ihrer Veröffentlichung. Die jeweils aktuelle Version ist der Homepage www.skydive-hildesheim.de zu entnehmen. Über Änderungen muss nicht gesondert informiert werden.

 

§ 3 Buchung/Termine

Die Buchung einer Leistung erfolgt über www.skydive-hildesheim.de, telefonisch oder direkt über das Manifest von SkyDive-Hildesheim am Flugplatz in Hildesheim. Ein Leistungstermin gilt hiermit als vereinbart. Die Terminvereinbarung ist für beide Seiten verbindlich. Bei Gutscheinen für Tandemsprünge oder Ausbildungskurse kann der Kunde einen Leistungstermin innerhalb der geltenden Sprungsaison und der Gültigkeit des Leistungsgutscheins zu einem späteren Zeitpunkt vereinbaren. Die Einlösung ist jedoch nur möglich, wenn der Termin zuvor von SkyDive-Hildesheim bestätigt wurde. Da die Kapazitäten begrenzt sind, empfiehlt SkyDive-Hildesheim eine Terminvereinbarung mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin. SkyDive-Hildesheim ist nicht verpflichtet, einem einseitigen Terminwunsch des Kunden zu entsprechen. Für die rechtzeitige Terminvereinbarung ist der Kunde verantwortlich. Auch bei frühzeitiger Terminvereinbarung kann es durch unvorhergesehene Ereignisse oder Verzögerungen zu Wartezeiten kommen. Sofern bei der Terminvereinbarung eine Uhrzeit angegeben wurde, ist diese ein Richtwert und begründet keinen Anspruch des Kunden. Sollte die Wartezeit 4 Stunden übersteigen, kann der Kunde eine kostenlose neue Terminvereinbarung verlangen.

 

§ 4 Kosten

SkyDive-Hildesheim hält zur Erbringung der Leistung Personal und Flugzeugkapazität vor. Preise sind daher bei Vertragsabschluss fällig und werden grundsätzlich durch die beim Bestellvorgang angebotenen Zahlungsmöglichkeiten gezahlt. Erfolgt die Bezahlung per Überweisung an die angegebene Bankverbindung hat der Kunde sicherzustellen, dass bei Beginn der Inanspruchnahme der Leistung der Betrag SkyDive-Hildesheim gutgeschrieben ist. Ein Überweisungsbeleg reicht zum Nachweis nicht aus.

 

§ 5 Terminabsage/Terminverschiebung/Nichtantritt

In begründeten Fällen kann SkyDive-Hildesheim vereinbarte Leistungstermine absagen. Insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, wenn sich aus unvertretbaren und/oder unvorhersehbaren Umständen (z.B. Wetter, technische Gründe, Krankheit, o.Ä.) der Sprungbetrieb erheblich verzögert oder nicht mehr durchführbar ist. In diesem Fall kann der Kunde kostenlos einen neuen Leistungstermin vereinbaren. Die rechtzeitige Terminvereinbarung obliegt dem Kunden. Wird ein vereinbarter Leistungstermin aus Gründen abgesagt, die SkyDive-Hildesheim nicht zu vertreten hat, steht dem Kunden, unabhängig vom Zeitpunkt der Absage, kein Ersatzanspruch oder Anspruch auf Herausgabe bezahlter Preise gegenüber SkyDive-Hildesheim zu.

Bei kundenseitiger Terminverschiebung, gleich aus welchem Grund, berechnet SkyDive-Hildesheim grundsätzlich nachfolgende Gebühren:

  • 0%              bis 14 Tage vor dem Tag des vereinbarten Termins
  • 25%            innerhalb von 14 Tagen bis 3 Tage vor dem Tag des vereinbarten Leistungstermins
  • 50%            ab 3 Tage vor dem Tag des vereinbarten Leistungstermins
  • 75%            am Tag des Leistungstermins
  • 100%          bei Nichterscheinen
  • die Fristberechnung erfolgt gem. §§ 186 ff. BGB, Gebühren werden kaufmännisch auf volle € gerundet.

Bei Stornierung einer reservierten/gebuchten Leistung, gleich aus welchem Grund, insbesondere auch bei fehlender Tauglichkeit, jedweder Art, berechnet SkyDive-Hildesheim Stornierungsgebühren in voller Höhe der Leistung. Gleiches gilt bei Nichtantritt zum angemeldeten Termin. SkyDive-Hildesheim ist in diesem Falle berechtigt noch nicht entrichtete Beträge nachzufordern. Ausgenommen hiervon ist der in § 11 beschriebene Widerruf. Bei Nichterscheinen zur Einweisung oder am Einstiegspunkt nach Aufruf durch das Manifest ist der volle Preis der Leistung fällig. Gleiches gilt, wenn ein Absprung auf Wunsch des Kunden und ohne schuldhafte Verursachung von SkyDive-Hildesheim abgebrochen wird, überdies entfällt der Anspruch auf eventuell zusätzlich bestellte Leistungen, wie Video- und/oder Fotoaufnahmen, ohne Erstattung jeglicher Kosten.

 

§ 6 Gutscheine

Gutscheine für Tandemsprünge und Ausbildungslehrgänge sind Leistungsgutscheine, zu denen SkyDive-Hildesheim während der Saison ständig Personal und Flugzeugkapazitäten bereithält. SkyDive-Hildesheim behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren und erheblichen Veränderungen in der Preiskalkulation, insbesondere von Steuersätzen, Besteuerungsgrundlagen, Versicherungsbeiträgen und Kraftstoffpreisen wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder, wenn eine solche Veränderung später als vier Monate nach Vertragsabschluss eintritt, eine angemessene Kostenbeteiligung des Kunden zu fordern. Die Gutscheine sind, Eignung vorausgesetzt, auf Dritte übertragbar, dürfen allerdings nicht zu privaten oder gewerblichen Zwecken weiterverkauft werden. Der Anspruch auf Einlösung eines Leistungsgutscheins unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nur innerhalb der Sprungsaison eingelöst werden. Verfügbare Daten sind der Homepage www.skydive-hildesheim.de zu entnehmen. Für Agenturgutscheine, durch die die Leistungen von SkyDive-Hildesheim vermittelt werden, gelten zusätzlich folgende Bedingungen: Der Agenturgutschein muss zum Zeitpunkt der Einlösung vollständig bezahlt sein, Gültigkeitsdauer und besondere Bestimmungen gelten nach Maßgabe der entsprechenden Agentur.

 

§ 7 Foto- und Videoaufnahmen

Alle Video- und Fotorechte bleiben Eigentum von SkyDive-Hildesheim und sind urheberrechtlich geschützt. Bei Ausfällen von Videoaufzeichnungsgeräten und Fotoapparaten während eines gebuchten Foto- oder Videosprunges werden die Mehrkosten für die Aufzeichnung ggf. anteilig ersetzt und es besteht kein Rechtsanspruch auf Wiederholung der Foto- oder Videoaufnahmen oder der Leistung an sich..

 

§ 8 Lizensierte Fallschirmspringer/Sprungschüler

Inhaber der Erlaubnis für Luftsportgeräteführer Fallschirm können jederzeit und ohne Terminvereinbarung gemäß Verfügbarkeit an Absetzflügen von SkyDive-Hildesheim teilnehmen. Zur Teilnahme am Absetzbetrieb führt SkyDive-Hildesheim Sprungkonten für die Fallschirmspringer und Sprungschüler, welche diese mit einem beliebigen Geldwert aufladen können. Mit Teilnahme am Absetzflug wird der jeweils gültige Beförderungspreis vom Sprungkonto abgezogen, es gelten die Sprungpreise gemäß Preisliste und/oder Homepage. Sprungkonten sind namentlich gebunden und nicht übertragbar, es erfolgt keine Auszahlung oder Übertragung der Geldwerte vom Sprungkonto.

 

§ 9 Versicherungen

SkyDive-Hildesheim hat für die Sprungdurchführung eine Halterhaftpflicht- und Unfallversicherung für die eingesetzten Luftfahrzeuge zur Abdeckung von Drittschäden, sowie eine Halterhaftpflicht- und Unfallversicherung für die eingesetzten Fallschirm- und Tandemsprungsysteme abgeschlossen. Für einen darüberhinausgehenden Versicherungsschutz ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei privat abgeschlossenen Lebens- und Unfallversicherungen sollte sich der Kunde beim Versicherer erkundigen, inwieweit der Luftsport eingeschlossen ist. Im Übrigen erklärt der Kunde seine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Inanspruchnahme der Leistung.

 

§ 10 Haftungsausschluss

Der Kunde verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber SkyDive-Hildesheim oder den beteiligten Personen oder Institutionen, die an der Durchführung des Sprungbetriebes beteiligt sind und die er aus seiner Betätigung in der Luftfahrt, durch den Betrieb der Luftfahrzeuge, seinem Verweilen auf dem Flugplatzgelände und durch sonstige Luftfahrtgeräte, durch Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Das gilt nicht für den Fall, dass der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrührt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung des Sprungmaterials haftet der Schadenverursacher. SkyDive-Hildesheim ist befugt Kunden von der Leistung auszuschließen, wenn sie die eigene, oder die Sicherheit anderer gefährden. In diesem Falle ist SkyDive-Hildesheim berechtigt, den vollständigen Preis für die Leistung vom Kunden ersatzlos zu behalten, bzw. zu fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass SkyDive-Hildesheim ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 11 Widerrufsbelehrung

Der Kunde hat gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Recht auf Widerruf, wenn gleichzeitig mit der Bestellung der Leistung ein Termin vereinbart wird. Bei der Bestellung von Gutscheinen für eine Leistung hat der Kunde das Recht seine Vertragserklärung gemäß § 355 BGB, binnen vierzehn Tagen, ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt sobald der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Gutschein in Besitz genommen hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Gutscheine. Der Widerruf ist schriftlich oder per Email zu richten an: SkyDive-Hildesheim GmbH, Am Flugplatz 28, 31137 Hildesheim; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogener Nutzen herauszugeben. Das Widerrufsrecht erlischt vollständig vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn die Leistung erbracht wurde.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung der gleichen wirtschaftlichen Ergebnisse vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

 

 

Hildesheim, den 01.09.2017